Foto (Urheber; Quelle): Stefanie Bernecker, Pfinztal; pixelio.de
Nachfolgende Informationen sind entnommen der Internetseite der EKD (ekd.de) und werden ergänzt mit einem Blick auf die Besonderheiten im Pfarrbereich Großwechsungen.
Besteht im Pfarrbereich Großwechsungen die Möglichkeit einer Aussegnung einer/s Verstorbenen in dessen/deren Haus bzw. im Krankenhaus/Pflegeheim?
Ja, diese Möglichkeit besteht. Sie haben in Deutschland das Recht, eine/n Verstorbene/n bis zu 48 Stunden in seiner/ihrer Wohnung zu belassen. Dies kann hilfreich sein, wenn Verwandte von weither kommen, die sich noch gerne persönlich verabschieden wollen und gibt dem Prozess des Abschiednehmens überhaupt mehr Raum.
Nach der alten Tradition wurde von dem Verstorbenen im Haus Abschied genommen. In vielen Dörfern gibt es diese Tradition der Aussegnung des Verstorbenen im Wohnhaus noch immer. Fragen Sie in Ihrer Gemeinde um Rat und äußern Sie Ihre Wünsche. Auch der Pfarrer im Pfarrbereich Großwechsungen kommt gerne zu einer Aussegnung nach dem Todeseintritt zu Ihnen und begleitet Sie als Angehörige auf den ersten Schritten der Trauer. Ein Anruf genügt (bei Tag und Nacht; bitte die Handynummer wählen).
In besonders dramatischen Situationen (etwa nach Unfällen) gibt es im Raum Nordhausen auch den Kriseninterventionsdienst (Pfarrer Lenz gehört ihm an), der zu jeder Tages- und Nachtzeit bereit ist, Sie und auch die Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten durch die ersten Stunden der Trauer zu begleiten und Ihnen zur Seite zu stehen. Dieser Kriseninterventionsdienst (auch "Notfallseelsorge" genannt) wird von einem Arzt bzw. dem Einsatzleiter angefordert und ist kostenfrei.
Wer entscheidet, wie ein verstorbener Angehöriger bestattet wird?
Oft äußern Menschen Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit auch respektiert werden. Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, müssen Sie sich als
Angehörige daran halten. Wenn keine Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten. Sprechen Sie mit der Pastorin, dem Pastor oder dem Bestatter hinsichtlich der Liedauswahl und der
Möglichkeit besonderer Formen der Bestattung.
Kann jemand, der nicht in der Kirche war, kirchlich beerdigt werden?
Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit, dass er auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet. Bei Fragen hierzu, wenden Sie sich als Angehörige am besten an Ihren Pfarrer. Der Pfarrbereich
Großwechsungen kennt Ausnahmen in besonderen Fällen.
Gibt es eine ökumenische Bestattung?
Nein. Eine Bestattung erfolgt in der Regel in der eigenen Konfession. Ausnahmen müssen mit dem zuständigen Pfarramt abgesprochen werden.
Kann jemand, der Selbstmord begangen hat, kirchlich bestattet werden?
Ja, ein Selbstmord ist kein Hinderungsgrund mehr für eine kirchliche Bestattung.
Kann die Trauerfeier in der Kirche stattfinden?
In der Regel findet die Trauerfeier in der öffentlichen Trauerhalle des jeweiligen Friedhofes statt.
In Hesserode ist die öffentliche Trauerhalle auf dem Friedhof so klein, dass die Kirchengemeinde für ihre Mitglieder die Möglichkeit anbietet, die Trauerfeier in der Kirche abzuhalten.
Nicht alle Kirchengebäude in allen Orten sind dazu geeignet. Fragen Sie bitte Ihren Pfarrer.
Kann ich auf einem Friedhof meiner Wahl bestattet werden?
Mit der Kirche gibt es dabei keine Probleme. Es liegt eher an den Ordnungen der örtlichen Friedhofsverwaltungen, ob sie eine Bestattung Auswärtiger zulässt.
Was kostet eine Beerdigung?
Im Pfarrbereich Großwechsungen ist die Ausgestaltung der kirchlichen Trauerfeier grundsätzlich kostenfrei. Alle weiteren Kosten besprechen Sie bitte mit dem Bestatter.
Neben den Kosten für Sarg, Grab und Kränze können noch Gebühren für die Nutzung der Trauerhalle und die Inanspruchnahme des Organisten oder der Organistin hinzukommen.
In Hesserode wird eine Gebühr erhoben für die Nutzung der Kirche, um Heizungs- und Reinigungskosten zu decken.
Muss bei einer Trauerfeier unbedingt gesungen werden?
Natürlich kann man auf Lieder bei der Trauerfeier verzichten. Aber bedenken Sie, der Gesang kann hilfreich sein und Ihnen in Ihrem Schmerz Trost spenden. Auch wenn Sie selbst nicht singen wollen oder
können, gibt es meist Menschen im Trauergottesdienst, die mitsingen. Eine Alternative ist, neben dem Gesang ein oder zwei Instrumentalstücke spielen zu lassen. Die Auswahl der Lieder besprechen Sie
bitte mit Ihrem Pfarrer oder Ihrer Pfarrerin und dem Bestattungsunternehmen.
Noch Fragen? Rufen Sie an! (tel. 036335 / 313)