Foto (Urheber; Quelle): Esther Stosch; pixelio.de

 

 

Infos zu Kirchensteuer,  Gemeindebeitrag und Spenden

Informationen zur Kirchensteuer

(Quelle, Text): ekmd.de; Grafik (Urheber; Quelle): CAEPSELE; evangelisch.de

 

Was ist die Kirchensteuer?


Mit der Zahlung der Kirchensteuer tragen grundsätzlich alle Gemeindeglieder zur Finanzierung der kirchlichen Aufgaben bei. Durch die Bindung der Kirchensteuer an das Einkommen erfolgt jedoch eine Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Kirchensteuer zahlt nur, wer Kirchenmitglied ist und auf Grund seiner Einkünfte Einkommen- bzw. Lohnsteuer zahlt. Die Kirchensteuer ist damit nach sozialer Lage gestaffelt und sorgt aus finanzieller Sicht für Gerechtigkeit unter den Kirchenmitgliedern.

Die Kirchensteuer beträgt 9 Prozent der Einkommen- bzw. Lohnsteuer und wird von Arbeitgeber (Lohnabzugsverfahren), Finanzamt (Veranlagung) oder Bank (Abgeltungsteuer) einbehalten und dann an die Kirche überwiesen. Diesen Service der Finanzbehörden bezahlt die Landeskirche. Dennoch ist es die kostengünstigste und gerechteste Variante.

Für Arbeitnehmer, die in Thüringen oder Sachsen-Anhalt arbeiten und hier Steuern zahlen, aber außerhalb wohnen, erfolgt der sogenannte "Grenzgängerausgleich" an andere Landeskirchen (Clearing). Umgekehrt erhält die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland für Gemeindeglieder der EKM, die im Einzugsbereich anderer Landeskirchen arbeiten und dort Steuern zahlen, einen entsprechenden Ausgleich.

 

Wofür wird die Kirchensteuer eingesetzt?

 

 

Der größte Anteil (knapp 20 %) wandert in die Finanzierung von Pfarrdienst und Religionsunterricht.

 

Knapp 19 % des jährlichen Aufkommens wird für die Finanzierung evangelischer Kindertagesstätten eingesetzt (ohne die Finanzierung der Gebäude).

 

Ca. 12 % sind eingeplant für die Finanzierung und Unterstützung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den Gemeinden.

 

Rund 10% fließen in den Erhalt kirchlicher Gebäude, zu denen neben Kirchen und Gemeindehäusern z.B. auch Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft zählen.

 

8% der Einnahmen werden aufgebracht für Leitung und Verwaltung.

 

Ca. 6 % werden jährlich zurückgelegt für Zinsen, Tilgung und Rücklagen.

 

Gute 5 % kostet die Versorgung, wozu unter anderem Renten und Pensionen, Krankenbeihilfe und Hinterbliebenenversorgung zählen.

 

Etwa 3 % gehen an Darlehen, Vermögensverwaltung und Substanzerhaltungsrücklagen.

 

Ca. 2 % kommen der Wissenschaft und dem Bildungswesen zugute.

 

Etwa 2 % wandern in die Erwachsenbildung und in besondere kirchliche Dienste (ev. Schulwerk und andere)

 

Ca. 2 % gehen an das Friedhofswesen.

 

1,7 % werden ausgegeben für die Ökumene und die Weltmission.

 

1,6 % wandern an die staatlichen Finanzverwaltung für den Einzug der Kirchensteuer. 

 

0,8 % wendet die Kirche für Öffentlichkeitsarbeit auf.

 

(Informationen und Quelle: evangelisch.de)

 

 

Was hat sich 2015 geändert?

Seit 2015 wird die Kirchensteuer auf Kapitalerträge erhoben und zum Beispiel von Banken eingezogen und an den Staat überwiesen. Nicht wenige Menschen, die auf ihrem Kontoauszug den schwer verständlichen Text lasen, dachten, dass nun auf ihr Guthaben eine weitere und neue Kirchensteuer erhoben wird.  Das ist nicht der Fall!

 

Kurz gesagt: Es hat sich überhaupt nichts geändert. Keine neue Steuer. Keine neuen Kosten.

Einzig und allein zieht jetzt nicht mehr das Finanzamt die Steuer ein, sondern das Kreditinstitut.

Und zwar die Steuer, welche schon lange auf Kaptitaleinkünfte zu zahlen ist.

 

Es betrifft nur die Menschen, die so viel Geld auf dem Konto haben, dass sie mehr als 801€ Zinsen im Jahr bekommen.

 

 

Was ist der Gemeindebeitrag?

(Quelle, Text: ekmd.de)

 

Kirchensteuer zahlt nur, wer auf Grund seiner Einkünfte Einkommen- bzw. Lohnsteuer zahlt. Da dies nur einen Teil der Gemeindeglieder betrifft und die Kirchensteuereinnahmen zur Finanzierung der kirchlichen Aufgaben nicht ausreichen, gibt es den Gemeindebeitrag (frühere Bezeichnung auch Kirchgeld). Dieser wird von allen volljährigen Kirchenmitgliedern direkt vor Ort erbeten.

Der Gemeindebeitrag dient der finanziellen Ausstattung der Kirchengemeinden. Durch die Landessynode wird jeweils nur ein Mindestbetrag festgelegt. Da diese Mittel zur Erfüllung der Aufgaben der örtlichen Kirchengemeinden dringend benötigt werden, sind höhere Beträge willkommen und werden auch Gemeindeglieder, die bereits Kirchensteuer zahlen, um den Gemeindebeitrag gebeten.

Der Gemeindebeitrag ist steuerrechtlich eine Spende und kann entsprechend geltend gemacht werden.

 

Wofür wird der Gemeindebeitrag eingesetzt?

 

Der Gemeindebeitrag steht im vollen UImfang  Ihrer Kirchengemeinde vor Ort zur Verfügung und wird dort in unterschiedlichsten Bereichen zur Begleitung von Menschen und zur Erhaltung der Kirchengebäude in Ihrem Dorf eingesetzt.

Mit Ihrem Gemeindebeitrag ermöglichen und unterstützen Sie das kirchliche Leben in dem Ort, in dem Sie leben. Sie unterstützen im Kleinen den Erwerb von Kerzen und Grußheften für den Besuchsdienst und im Großen den Eigenanteil zur Gewinnung von Fördermitteln, wenn es um Baumaßnahmen zum Erhalt der Kirchengebäude geht; Sie unterstützen mit dem Gemeinebeitrag die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ebenso wie die Arbeit mit Familien und Senioren. Wir bedanken uns herzlich bei allen, die uns mit ihrem Gemeindebeitrag unterstützen! 

 

Wie hoch ist der Gemeindebeitrag?

Nach den Vorgaben der Landeskirche (EKM) gibt es folgende Empfehlung: 

 

I. Volljährige Schüler, Auszubildende und Studenten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres sowie Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder ähnlichen Leistungen und Gemeindeglieder ohne eigenes Einkommen werden gebeten, 1,25 € monatlich (also: 15,00 € jährlich) zu entrichten.

 

II. alle Gemeindeglieder, die nicht unter I. fallen und neben dem Gemeindebeitrag auch Kirchensteuer zahlen, sowie alle übrigen Gemeindeglieder einschließlich Rentner und Arbeitslosengeldempfänger, die keine Kirchensteuer zahlen, werden gebeten, entsprechend ihrem Einkommen einschließlich Renten und Arbeitslosengeld gemäß folgender Einteilung zu entrichten.

 

II.1. bei einem monatlichen Einkommen in Höhe von bis zu 600,00 € (netto) werden Sie um einen monatlichen Gemeindebeitrag in Höhe von 3,00 €  (36,00 € jährlich) gebeten. 

 

II.2. bei einem monatlichen Einkommen in Höhe von bis zu 700,00 € (netto) werden Sie um einen monatlichen Gemeindebeitrag in Höhe von 3,50€ (42,00 € jährlich) gebeten.

 

II.3. bei einem monatlichen Einkommen in Höhe von bis zu 800,00 € (netto) werden Sie um einen monatlichen Gemeindebeitrag in Höhe von 4,00€ (48,00 € jährlich) gebeten.

 

II.4. bei einem monatlichen Einkommen in Höhe von bis zu 900,00 € (netto) werden Sie um einen monatlichen Gemeindebeitrag in Höhe von 4,50€ (54,00 € jährlich) gebeten.

 

II.5. bei einem monatlichen Einkommen in Höhe von bis zu 1.000,00 € (netto) werden Sie um einen monatlichen Gemeindebeitrag in Höhe von 5,00€ (60,00 € jährlich) gebeten.

 

 

Sie können Ihren Gemeindebeitrag bis zum Ende eines Kalenderjahres einzahlen im Büro der Kirchengemeinde bzw. bequem von zu Hause aus überweisen.

 

Unter dem Verwendungszweck "Gemeindebeitrag + Name Ihrer Kirchengemeinde"

können Sie den Gemeindebeitrag überweisen:

 

Kirchenkreis Südharz

Ktnr. 310 100 90

BLZ 820 540 52

Verwendungszweck: Gemeindebeitrag für ... (Name Ihrer Kirchengemeinde)

Kreissparkasse Nordhausen

 

Ich möchte eine Spende für einen bestimmten Zweck überweisen. Wie gehe ich vor?

 

Ihnen ist die Reparatur der Kirchenorgel, die Anschaffung von Kirchenglocken oder die Sanierung der Kirche eine Herzensangelegenheit? Oder Sie möchten gerne bewusst z.B. die Kinder- und Jugendarbeit im Pfarrbereich unterstützen? Dies können Sie jederzeit mit einer Spende tun.

 

Unter dem Verwendungszweck "(Spendenzweck; also z.B. Orgel, Kirchengebäude, Kinder- und Jugendarbeit oder anderes) + Name Ihrer Kirchengemeinde"

können Sie den Gemeindebeitrag überweisen:

 

Kirchenkreis Südharz

Ktnr. 310 100 90

BLZ 820 540 52

Verwendungszweck: Spende (s.o.) für ... (Name Ihrer Kirchengemeinde)

Kreissparkasse Nordhausen

 

Wir versichern Ihnen, dass wir mit Ihrer Spende vertraulich umgehen und sie streng zweckgebunden einsetzen. Wir bieten Ihnen eine Spendenbescheinigung an. (Infos: Büro des Pfarrbereiches, tel. 036335 / 313) 

 

 

 

 

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