Informationen aus dem Kirchenkreis Südharz (Kreiskirchenrat; Synode)
Bericht von der Herbstsynode 2016:
Vieles gab es für das höchste Entscheidungsgremium des Kirchenkreises Südharz zu bedenken und darüber abzustimmen, als die Kreissynode am Samstag, den 12.11. in Nordhausen in der Nordthüringer
Lebenshilfe tagte.
Präses, Dr. Uwe Krieger, freute sich gleich zu Beginn, drei der vier neuen Mitarbeiter im Kirchenkreis persönlich begrüßen zu können: die Mitarbeiterin im
gemeindepädagogischen Dienst, Doreen Bruchmann, sowie die beiden BFDler der Jugendkirche, Sarah Ewald und Edward Wegner.
Einen großen Tagesordnungspunkt umfasste, neben dem Beschluss der Jahresrechnung 2015 und der Jahresplanung 2017, die Jugendkirche. Zum Reformationsjubiläum 2017 soll ihre Eröffnung gefeiert werden. Bis zu diesem Tag werden an ihr knapp 2 Millionen Euro verbaut worden sein. Umfangreiche Erweiterungs-, Umbau- und Sanierungsarbeiten waren und sind notwendig.
Die Synodalen beschlossen zudem einen Zuschuss von 25.000 Euro für die Evangelische Grundschule Nordhausen für 2017. Waren es zum Start der Schule 1997 nur 65 Schüler, so werden dort derzeit 190 unterrichtet.
Neu ins Leben gerufen hat die Synode den bereits mit dem Stellenplan angekündigten Ausschuss „Zukunftswerkstatt“. Er soll das Projekt „Zukunftswerkstatt 2018“ vorbereiten und begleiten: Welche Themen bedürfen im Kirchenkreis nach Stellenplan und Reformationsjubiläum einer intensiven Beschäftigung und wie sind sie mit konkreten Veranstaltungen und Projekten umzusetzen?
Wichtige Informationen erhielten die Gemeinden in puncto Versicherung für offene Kirchen. Der Kirchenkreis hat 5.000 Euro in den Haushalt eingestellt, um seinen Gemeinden den von der Landeskirche auf 65 Euro gesenkten Versicherungsbeitrag vollständig zu erlassen.
Zudem wurde den Synodalen der Wandermarathon nachdrücklich ans Herz gelegt. Um Planungssicherheit zu gewinnen, benötigen die Organisatoren die Anmeldungen in den kommenden Monaten.
Interessant war der Bericht des ehrenamtlichen Mitglieds der Landessynode, Dr. Christoph Maletz, von der Arbeit der Synode, der letzten Tagung und seinen konkreten Aufgaben. Alle Anwesenden dankten ihm herzlich für sein Engagement.
Die nächste Synode wird am 8. April 2017 stattfinden.
(Regina Englert)
Beschlüssse und informationen des Kreiskirchenrates (November 2016)
1. Beschlüsse
1.1. Der KKR beschließt die Bildung und Zusammensetzung einer Besetzungskommission für die Sachbearbeiterstelle im Kreiskirchenarchiv Niedergebra (Superintendent, Pfr. Halver, Pfr. Heimrich, MAV).
1.2. Der KKR beschließt die Bildung und Zusammensetzung einer Besetzungskommission für die Stelle Erprobungsraum Jugendkirche (Superintendent, Jugendreferent, Pfr. v. Biela, je ein Vertreter der Jugend, der Studierendengemeinde und MAV).
1.3. Der KKR beschließt eine Aufstockungsoption von bis zu 0,5 VbE für mindestens 3 Jahre für die Pfarrstelle Blasii-Altendorf II als Vertretungsdienst im Kirchenkreis Südharz.
1.4. Der KKR beschließt einen Förderbetrag in Höhe von 5.000,00 € im Strukturfonds zu reservieren, um damit den Eigenanteil der Kirchengemeinden für den Sammelversicherungsvertrag für die „offenen Kirchen“ zu finanzieren.
1.5. Der KKR beschließt im Informationsblatt Kunstgutfonds die Ergänzung bei den Verwendungszwecken Pkt. 5 – Wartung von Altaraufsätzen (50 % der Wartungskosten bis max. 1.000,00 €) und bei den Förderbedingungen: eine Mindestantragshöhe ist nicht festgelegt.
1.6. Der KKR beschließt die Prioritätenliste zu KiBa- und DSD-Anträgen 2017 und folgt in seiner Abstimmung den Empfehlungen des BFA.
1.7. Der KKR beschließt die Prioritätenliste zu Anträgen an den Orgelfonds der Landeskirche 2017 und folgt in seiner Abstimmung den Empfehlungen des BFA.
1.8. Der KKR beschließt, die Erstattung der Miet- und Nebenkosten für das Büro Jugendkirche in Höhe von 125,41 € an Herrn Simon Roppel ab dem 01.01.2017 bis auf weiteres zu zahlen.
1.9. Der KKR empfiehlt der Synode die Aufnahme einer Inneren Anleihe für die Finanzierung der Baumaßnahme Teilbauabschnitt 2.3. des Kirchenkreisprojektes „Herzschlag – Junge Kirche im Südharz“.
1.10. Der KKR empfiehlt der Synode zu beschließen, die Evangelische Grundschule für die Jahre 2017 – 2020 finanziell zu unterstützen.
1.11. Der KKR beschließt die Sitzungstermine für das Kalenderjahr 2017.
2. Informationen
2.1. aus dem Bau- und Finanzausschuss zu Bewilligungen:
- Zuschuss in Höhe von 295,00 € für Pflege des Altares in der Basilika Münchenlohra
2.2. Der KKR verständigt sich darüber, im Jahr 2017 aufgrund der Termindichte durch das Lutherjubiläum auf eine Klausurtagung zu verzichten.
2.3. Der Amtsleiter informiert, dass Kirchengemeinden erst ab dem Jahr 2021 umsatzsteuerpflichtig sind. Es soll jetzt die Zeit genutzt werden, zu lernen, wie mit dieser neuen Herausforderung zukünftig umzugehen ist.
(Nordhausen, 03. November 2016
Superintendent Andreas Schwarze)